Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21a EStG; § 7b EStG; § 3 Nr. 26 EStG
Steuerfreiheit einer Entschädigung für eine nebenberufliche Tätigkeit; steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Steuerschuldner und seiner Tochter; Beweis der Entgeltlichkeit des Mietverhältnisses; Vergleichbarkeit der Tätigkeit einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerfreiheit einer Entschädigung für eine nebenberufliche Tätigkeit; steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Steuerschuldner und seiner Tochter; Beweis der Entgeltlichkeit des Mietverhältnisses; Vergleichbarkeit der Tätigkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94
- BFH, 19.10.1999 - IX R 80/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92
Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94
Zutreffend geht der BFH jedoch in neuerer Rechtsprechung davon aus, daß ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne des § 42 AO jedenfalls dann nicht anzunehmen ist, wenn dem unterhaltsberechtigten Kind eigenes Vermögen für die Mietzahlung zur Verfügung steht (BFH, BStBl II 1996, 5).Der BFH ist in diesem Fall der Auffassung, daß die Eltern insoweit durch Überlassung einer Wohnung nicht ihre Unterhaltspflicht erfüllten und daß damit auch keine rechtsmißbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO vorliegen könne (BFH, BStBl II 1996, 5/60).
Der Senat legt vielmehr die Entscheidung des BFH vom 28.03.1995 (BStBl II 1996, 5) dahin aus, daß der Unterhaltsverpflichtete die Möglichkeit hat, die Miete aus eigenem Kapitalvermögen zu entrichten.
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94
Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.11.1995 (BStBl II 1996, 3 - betreffend steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ("Oder-Konto") -) hat der BFH mit Urteil vom 07.05.1996 (BStBl II 1997, 16 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung nunmehr entschieden, daß nicht mehr jede Abweichung vom üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen ausschließe. Maßgebend für die Beurteilung sei vielmehr die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten, wobei einzelnen Beweisanzeichen im Rahmen der Gesamtbetrachtung eine unterschiedliche Bedeutung zukommen könne. Es seien jedoch an den Vertrag um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine Privatveranlassung hindeuteten. Dieser Rechtsprechung schließt sich der Senat an. Soweit der Senat in der Vergangenheit (z.B. Urteil vom 25.04.1996 - XII 295/95) eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BFH hieran nicht mehr fest. - BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95
Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben …
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Mietverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich gültig, ernsthaft gewollt, klar und eindeutig vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden sowie einem Fremdvergleich standhalten (vgl. z.B. BFH, BStBl II 1996, 10). - BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92
Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94
Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung auch nicht in Widerspruch mit der vom FA in der mündlichen Verhandlung angeführten Entscheidung des BFH vom 25.01.1994 (BFH/NV 1995, 11). - BFH, 22.04.1997 - IX R 52/95
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen den Eltern und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94
Dies gilt nach Auffassung des BFH erst recht dann, wenn der Unterhaltsberechtigte die Mietzahlungen aus den Erträgen eigenen Vermögens bestreiten kann (BFH-Urteil vom 22.04.1997, IX R 52/95, bisher nicht veröffentlicht).
- FG Baden-Württemberg, 11.02.1998 - 12 K 19/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses des Vaters mit seinem …
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